Brandschutz
In den folgenden Leistungsbereichen finden Sie in den Mitarbeitern der Abteilung Brandschutz erfahrene und qualifizierte Ansprechpartner
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Brandschutzplanung
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Brandschutzkonzepte gem. § 9 BauPrüfVO für Alten- und Pflegeheime, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Industriebauten, Sonderbauten, Bürogebäude, Schulen, Verwaltungsgebäude etc.
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Brandschutzprüfungen
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Feuerwehrpläne
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Feuerwehrpläne nach DIN 14095 stellen alle für den abwehrenden Brandschutz relevanten Details dar. Dazu zählen Löschwasserentnahmestellen, Zufahrtsmöglichkeiten, besondere Gefahrenquellen, brandschutztechnische Infrastruktur etc.
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Sie dienen der Feuerwehr im Einsatzfall als Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus folgenden notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb der baulichen Anlage. Ob für ein Einzelobjekt ein Feuerwehrplan erforderlich ist, richtet sich nach dessen Lage, Art und Nutzung.
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...zum Rahmenmaterial
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Flucht- und Rettungspläne
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Flucht- und Rettungspläne gemäß Arbeitsstättenverordnung stellen für den jeweiligen Standort die zu nutzenden Fluchtwege, die zu Ausgängen oder in gesicherte Bereiche führen, dar.
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Darüber hinaus enthalten sie Anweisungen für das Verhalten im Brandfall sowie die Standorte der zur Verfügung stehenden Melde- und Feuerlöscheinrichtungen. (z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken etc.)
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Fachbauleitung
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Für Sonderbauten nach § 68 der BauO NRW sollen Fachbauleiter für den Brandschutz benannt werden. Im Rahmen der Fachbauleitung werden die Ausführungen der baulichen Maßnahmen kontrolliert und im einzelnen freigegeben bzw. werden eventuelle Nacharbeiten an einer fehlerhaften Ausführung bestimmt.
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Änderungen und Ergänzungen des Konzeptes werden einer Genehmigung zugeführt. Die Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes wird nach der Endabnahme bescheinigt.
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Brand- und Rauchgassimulation
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Insbesondere bei Gebäuden, die viele Personen aufnehmen, werden durch Evakuierungssimulationen Flucht- und Rettungswege bestimmt und validiert.
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Bei Bestandsgebäuden lassen sich durch entsprechende Simulationen die Anzahl und die Platzierung von Notausgängen überprüfen sowie die effektivsten Rettungswege bestimmen.
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Sonderleistungen
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Die Notwendigkeit einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen ergibt sich aus verschiedenen Sonderregelungen für Sonderbauten (z.B. Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Industriebauten etc.). Zusätzlich können Brandschutzbeauftragte von der Bauaufsichtsbehörde für den Betrieb von Sonderbauten nach § 68 (1) gefordert werden.
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Brandschutzbeauftragte haben u.a. die Aufgabe während des Betriebes die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden.
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Mitarbeiter-Kontakt |
Sachverständige/Gutachten |