SiGeKo

Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aufBaustellen

 

Die Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998) dient der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Als Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) unterstützen wir den Bauherren und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens.


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Unsere Leistungen

  • Vorankündigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung eines Bauvorhaben
  • Baustellenbegehung während der Bauausführung
  • Koordination der verschiedenen Unternehmen auf der Baustelle
  • Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Hoch- und Tiefbau steht Ihnen die Werner Bauingenieure Partnerschaftsgesellschaft zu allen Fragen zur Baustellenverordnung (BaustellV), zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), zu den Regeln des Arbeitsschutzes auf Baustellen (RAB), sowie zu den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV, etc.) zur Verfügung.

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pfeil rechts Mitarbeiterkontakt

pfeil rechts Sachverständige/Gutachten